Handyordnung

Handyordnung für die Montanusschule (Beschlossen durch die Schulkonferenz am 14.01.2026)

 

  1. Grundsätze: Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
  2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
    2.1. Allgemeine Regelungen: Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof, Parkplatz und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Während des Unterrichts müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein; sie sollten in der Tasche aufbewahrt werden, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt die Nutzung zu Unterrichtszwecken. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt. In Prüfungen sind Handys auszuschalten. Die Regelungen zu Smartwatches sind im Schreiben vom 14.08.2023 gesondert begründet.
    2.2. Sonderregelungen für dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
    2.3. Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen. Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen (Lehrerzimmer) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.
  3. Konsequenzen bei Verstößen: Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen. Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
    Verstoß Konsequenz
    Erstmalige Missachtung der Regeln In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft
    Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages)
    Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)  In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch
    Nutzung in Prüfungssituationen Wertung als Täuschungsversuch
    Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen
             
  4.  Kommunikation und Transparenz Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
  5.  Inkrafttreten und Überprüfung Diese Ordnung tritt am 01.02.2026 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

GGS Montanusschule Burscheid, 15.01.2026 Claudia Zimmermann (Schulleiterin) Naja Hammans (Schulpflegschaftsvorsitzende)